Funktionen
- Zielalter in Jahren und Monaten.
- Zieldatum und zugehöriger Wochentag.
- Verbleibende oder vergangene Kalenderzeit.
- Häufige Alterswerte als neutrale Schnellauswahl.
- Speichern und Teilen der Datumsübersicht.
Wähle ein Zielalter und sieh, an welchem Datum du es erreichst und wie lange es noch dauert. Der Rechner kennt weder Beitragszeiten noch gesetzliche Anspruchsregeln.
Gib Werte ein und berechne, um ein klares Ergebnis zu sehen.
Datenschutzhinweis: Deine Eingaben bleiben im Browser und werden nicht an einen Age Finder Server gesendet.
Die Kalenderfunktion addiert ein gewähltes Alter in Jahren und Monaten zum Geburtsdatum. So können verschiedene persönliche Planungsszenarien verglichen werden. Ob und wann tatsächlich eine Altersrente, Pension oder betriebliche Leistung beansprucht werden kann, hängt jedoch von Land, Geburtsjahr, Versicherungszeiten, Beruf, Übergangsrecht und dem jeweiligen System ab. Die Seite prüft keine Beiträge, Wartezeiten, Abschläge, Steuern, Ersparnisse oder monatlichen Zahlungen. Eine eventuell eingeblendete US-Referenz gilt nur als Kontext für das dortige Social-Security-System und nicht als deutsche Rentenauskunft. Verbindliche Angaben liefert der zuständige Renten- oder Versorgungsträger.
Eine Person mit Geburtsdatum 20. Mai 1985 prüft das Planungsszenario 65 Jahre.
Das Datum bestätigt keinen gesetzlichen oder vertraglichen Rentenanspruch.
Addiere das gewählte Zielalter zum Geburtsdatum; der Rechner übernimmt Jahre und optionale Monate.
Nein. Er zeigt nur ein Kalenderdatum für ein frei gewähltes Alter.
Nein. Die Seite erhält keine Daten zu Beiträgen, Wartezeiten oder Versorgungssystemen.
Ja. Ein Ziel wie 65 Jahre und 6 Monate kann als eigenes Szenario verwendet werden.
Nein. Es werden keine Geldbeträge, Steuern oder Leistungskürzungen berechnet.
Das historische Datum und die seitdem vergangene Zeit werden angezeigt.
Nein. Sie gehört zu einem anderen System und ersetzt keine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Beim gesetzlichen oder betrieblichen Renten- beziehungsweise Versorgungsträger und bei qualifizierten Beratungsstellen.